Hauswirtschaftliche Leistungen

 

Die Vorteile einer Haushaltshilfe durch TOWI:

Wir sind offiziell anerkannt nach § 45b SGB XI vom Landesamt für Soziales und Familie.
Sie können unsere hauswirtschaftlichen Leistungen über die Pflegekasse abrechnen lassen.
(zusätzliches Betreuungsgeld 125 € monatlich)

Wir sind ein familienfreundliches Unternehmen.

Wir beschäftigen viele Mütter mit Kindern sowie Väter, die bei uns Familie und Beruf in Einklang bringen können.


Mit uns gehen Sie keine langen Verträge ein.

Buchen Sie uns so oft Sie möchten und so oft Sie Unterstützung benötigen. Sie gehen keine Vertragsbindung mit uns ein.

Haushaltshilfe über Verordnung

Bei schweren Erkrankungen oder nach einer Reha, wenn Betroffene alleine leben.
Zweite Bedingung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe unter 12 Jahren alt ist. Wenn es sich um ein behindertes Kind handelt entfällt die Altersgrenze.
Damit ist allerdings nur das gesetzliche Minimum beschrieben. Die Kassen können freiwillig weitergehende Leistungen anbieten. So kann die Haushaltshilfe zum Beispiel auch dann gewährt werden, wenn nur ältere oder gar keine Kinder im Haushalt leben. Wenn Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen wird in der Regel eine Zuzahlung fällig. Zehn Prozent der täglichen Kosten haben Sie zu tragen, jedoch höchstens neun Euro. Diese Zuzahlung entfällt, wenn die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung in Anspruch genommen wird.

Abrechnung über Kranken- und Pflegekassen

Selbstverständlich können wir alle Leistungen, die wir erbringen über jede Kranken- und Pflegekasse abrechnen. Durch uns können Sie somit die Entlastungsleistungen und/oder die Verhinderungspflege einsetzen.

Betriebs-, Haftpflicht- und Unfallversicherung

Machen Sie sich keine Sorgen. Für den Fall der Fälle sind alle Eventualitäten versichert. Jede Betreuungskraft ist über uns versichert.